INGENIEURBÜRO BRANDSCHUTZ HAISTER - VOM KONZEPT BIS ZUR ABNAHME  

Als Automatisierungstechniker und Spezialisten im Brandschutz sowie aufgrund der Führung eines Ingenieurbüros auf dem Gebiet Maschinenbau und Elektrotechnik verfügen wir besonders über das technische Know How, um für Sie die richtigen Systeme auszuwählen und zu konzeptionieren.


natürliche Brandrauchentlüftungen (BRE) sowie mechanische Brandrauchabsaugungen (BRA) und Rauchableitungsanlagen nach TRVB S 125 bzw. EN12101 und Brandrauchverdünnungsanlagen gemäß ÖNORM H 6029 bzw. EN 12101

Gut dimensionierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sorgen im Brandfall für

  • die Sicherung der Fluchtwege,
  • den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr,
  • den Schutz der Gebäudekonstruktion, der Einrichtung und des Inhalts und
  • die Reduzierung der Brandfolgeschäden durch thermische Zersetzungsprodukte.

Diese Anlagen stellen daher ein wichtiges Glied in der Brandschutzkette dar.

Wir können Ihnen für Ihr Objekt oder Vorhaben unsere Leistungen in mehreren Stufen anbieten:

1.) Beurteilung Ihres Vorhabens hinsichtlich der Notwendigkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unter Berücksichtigung sämtlicher in Österreich geltender Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien für die Vorlage im Behördenverfahren.

2.) Berechnung, Dimensionierung und Planung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wie auch der Rauchschürzen und -vorhänge. Dabei erstellen wir für Sie ein Konzept für den Rauch- und Wärmeabzug, welches als Basis für die weiterführende Fachplanung dient und folgende Inhalte aufweist:

  1. Bemessungsgrundlagen (Festlegung der rauchfreien Schichten und der Bereiche mit RWA bzw. Überdruckbelüftungen)
  2. Berechnung gemäß TRVB S 125 (Rauch- und Wärmeabzug), TRVB S 112 (Überdruckbelüftungsanlagen) sowie ÖNORM H 6029 mit Ergebnissen (Einteilung in Rauchabschnitten, Leistung der mechanischen Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Öffnungsflächen für die natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage)
  3. Ausführungsbeschreibungen (Funktionserhalt, Auslegung der Rauchschürzen und Zuluftöffnungen, Auslösegeschwindigkeiten, usw.)

3.) Angebotseinholung, Abwicklung und/oder Ausführungsüberwachung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

4.) Abnahme der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüfstellen inklusive Prüf- und Überwachungsbericht für die Vorlage bei Behörden