natürliche Brandrauchentlüftungen (BRE) sowie mechanische Brandrauchabsaugungen (BRA) und Rauchableitungsanlagen nach TRVB S 125 bzw. EN12101 und Brandrauchverdünnungsanlagen gemäß ÖNORM H 6029 bzw. EN 12101
Gut dimensionierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sorgen im Brandfall für
- die Sicherung der Fluchtwege,
- den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr,
- den Schutz der Gebäudekonstruktion, der Einrichtung und des Inhalts und
- die Reduzierung der Brandfolgeschäden durch thermische Zersetzungsprodukte.
Diese Anlagen stellen daher ein wichtiges Glied in der Brandschutzkette dar.
Wir können Ihnen für Ihr Objekt oder Vorhaben unsere Leistungen in mehreren Stufen anbieten:
1.) Beurteilung Ihres Vorhabens hinsichtlich der Notwendigkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen unter Berücksichtigung sämtlicher in Österreich geltender Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien für die Vorlage im Behördenverfahren.
2.) Berechnung, Dimensionierung und Planung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wie auch der Rauchschürzen und -vorhänge. Dabei erstellen wir für Sie ein Konzept für den Rauch- und Wärmeabzug, welches als Basis für die weiterführende Fachplanung dient und folgende Inhalte aufweist:
- Bemessungsgrundlagen (Festlegung der rauchfreien Schichten und der Bereiche mit RWA bzw. Überdruckbelüftungen)
- Berechnung gemäß TRVB S 125 (Rauch- und Wärmeabzug), TRVB S 112 (Überdruckbelüftungsanlagen) sowie ÖNORM H 6029 mit Ergebnissen (Einteilung in Rauchabschnitten, Leistung der mechanischen Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Öffnungsflächen für die natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlage)
- Ausführungsbeschreibungen (Funktionserhalt, Auslegung der Rauchschürzen und Zuluftöffnungen, Auslösegeschwindigkeiten, usw.)
3.) Angebotseinholung, Abwicklung und/oder Ausführungsüberwachung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
4.) Abnahme der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüfstellen inklusive Prüf- und Überwachungsbericht für die Vorlage bei Behörden
Wir von „Brandsicher“ können Ihnen für Ihr Objekt je nach Nutzung für die Löschwasserversorgung eine Berechnung auf Basis der bestehenden ÖBFV Richtlinie VB 05 und der TRVB F 137 erstellen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung der Löschwasserversorgung und erstellen ein Konzept für die Einreichung im Behördenverfahren, für die Fachplanung und die Bauausführung mit fundierten Berechnungen. Dabei berücksichtigen wir bestehende Hydranten und können deren jeweilige Wasserdurchflussmenge für Sie feststellen. Auch bei der Planung und Ausführung von Löschwasserbecken wie auch der Pumpenanlagen und des Rohrleitungsnetzes beraten wir Sie gerne.
Die Rückhaltung von kontaminiertem Löschwasser ist heute besonders in Industriebauten zur unumgänglichen Forderung geworden. Wir berechnen Sie einerseits die erforderliche Löschwassermenge und andererseits das erforderliche Rückhaltevolumen.
Brandmeldeanlagen | Rauchableitungsanlagen und Rauchabzüge Treppenhaus |
Rauchansaugsysteme | Druckbelüftungsanlagen und Schleusenlüftungen |
Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen) | Löschwasserversorgung |
Gaslöschanlagen | Wandhydranten |
Brandunterdrückungsanlagen (Oxyreduct) |
Nasse und trockene Löschwasserleitungen, Wandhydrantenanlagen |
Pulverlöschanlagen | Drucksteigerungsanlagen |
Erweiterte automatische Löschhilfeanlage (EAL) | Zentralschlüsselsysteme |
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen | Brandfallsteuerungen |
Brandrauchabsauganlagen | Feststelleinrichtungen |
Wir errechnen für Ihr Vorhaben bzw. Ihr Objekt die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen in Abhängigkeit der Größe und Höhe des Objektes, der Nutzung, der Brandlasten, des Risikopotentiales, der Ausrüstung und Einsatzdauer der örtlichen Feuerwehr. Die Berechnung stützt sich auf die „Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes“ (TRVB), welche vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den österreichischen Brandverhütungsstellen herausgegeben wurden.
Diese Richtlinien ermöglichen es dem Brandschutztechniker, bei großen Objekten das Erfordernis von Brandschutzeinrichtungen (z.B. Brandmeldeanlage) rechnerisch abzuschätzen und stellen den so genannten „Stand der Technik“ auf dem Brandschutzsektor dar. Sie sind dort anzuwenden, wo Baugesetze keine exakten Aussagen zu Schutz bzw. Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Gesetze lassen aber auch immer wieder Erleichterungen und Ausnahmen zu. In derartigen Fällen berät Sie „brandsicher“ gerne und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam alternative Ausführungsvarianten, wobei selbstverständlich auch andere gesetzliche Vorschriften und Richtlinien (Arbeitsstättenverordnung, brandschutztechnische Richtlinien aus europäischen Ländern, u.v.m.) berücksichtigt werden.
„Brandsicher“ liefert Ihnen Ergebnisse vom erforderlichen brandschutztechnischen Mindestschutz bis hin zum spezifischen Brandschutz für Ihre Bedürfnisse.
Unsere Leistungen können dabei in mehreren Stufen in Anspruch genommen werden:
- Brandschutzkonzepte und Brandschutzkonzeptpläne für die Einreichung im Behördenverfahren, für die Fachplanung und die Bauausführung mit fundierten Berechnungen (TRVB, OIB Richtlinien, usw.)
- Ausführungsüberwachung der technischen Brandschutzeinrichtungen
- Abnahme der technischen Brandschutzeinrichtungen - Bericht über die Abschlussüberprüfung für die Vorlage bei Behörden