Techn. Prüfungen
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Technische Überprüfungen - Gewerbe

§ 82b Überprüfung der Gewerbeanlage

Der § 82b, Abs. 3, Gewerbeordnung, sieht wiederkehrende Überprüfungen der Betriebsanlage vor. Es wird dabei festgestellt, ob seit Erlass der Genehmigung bewilligungspflichtige Änderungen an der Betriebsanlage durchgeführt wurden.

Wir stellen Prüfbescheinigungen aus und gestalten mit Ihnen allenfalls notwendige Änderungsansuchen im Gewerbeverfahren.

Überprüfung von Türen und Toren

Automatische und nicht automatische Sektionaltore, Garagentore, Brandschutztüren, usw.

VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären)

Wir erarbeiten Ihnen das Explosionsschutzdokument nach VEXAT. Diese Explosionsschutzdokumente sind bei jeder Neuerrichtung eines Betriebes bereits jetzt und für bestehende Betriebe bis spätestens 01.07.2006 zu erstellen und auf dem letzten Stand zu halten. Das Explosionsschutzdokument beinhaltet folgende Leistungen:

  1. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (auch für Wartungs- und Störfälle)

  2. Beschaffung der Sicherheitsdatenblätter über verwendete Arbeitsstoffe

  3. Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen

  4. aus dem Gefahrenpotential abgeleitete Explosionsschutzmaßnahmen

  5. Organisatorische Maßnahmen hinsichtlich des Ex-Schutzes

  6. Gefahrenanalyse für Geräte, bei fehlenden Herstellerangaben, Reparaturmaßnahmen, usw.

Über unseren Service-Bereich/download gelangen Sie zur Verordnung über explosionsfähige Atmosphären und können diese herunterladen.

Technische Überprüfungen - Brandschutz

In Zusammenarbeit mit der akkreditierten Überwachungsstelle bSafe GesmbH organisieren wir Abnahmen und Revisionen von Brandmeldeanlagen und Brandfall-Steuerungen, Sprinkler-, Schaum-, Sprühwasser- und Gaslöschanlagen sowie Wandhydranten und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wie z.B. Brandrauchentlüftung (BRE), Brandrauchabsaugung (BRA), Brandrauchverdünnungsanlagen (BRV), Rauchableitungsanlagen (RAA)

 
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