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Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
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natürliche
Brandrauchentlüftungen (BRE) sowie mechanische Brandrauchabsaugungen (BRA) und
Rauchableitungsanlagen nach TRVB S 125 bzw. EN 12101 und
Brandrauchverdünnungsanlagen gemäß ÖNORM H
6029 bzw. EN 12101 |
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Gut
dimensionierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sorgen im Brandfall für
- die
Sicherung der Fluchtwege,
- den
schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr,
- den Schutz
der Gebäudekonstruktion, der Einrichtung und des Inhalts und
- die
Reduzierung der Brandfolgeschäden durch thermische Zersetzungsprodukte.
Diese Anlagen stellen
daher ein wichtiges Glied in der Brandschutzkette dar. Wir von „brandsicher“
können Ihnen für Ihr Objekt oder Vorhaben unsere Leistungen in mehreren Stufen
anbieten:
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Beurteilung
Ihres Vorhabens hinsichtlich der Notwendigkeit von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
unter Berücksichtigung sämtlicher in Österreich geltender Gesetze, Verordnungen,
Normen und Richtlinien für die Vorlage im Behördenverfahren.
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Berechnung,
Dimensionierung und Planung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wie auch der
Rauchschürzen und -vorhänge. Dabei erstellen wir für Sie ein Konzept für den
Rauch- und Wärmeabzug, welches als Basis für die weiterführende Fachplanung
dient und folgende Inhalte aufweist:
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Bemessungsgrundlagen
(Festlegung der rauchfreien Schichten und der Bereiche mit RWA bzw.
Überdruckbelüftungen)
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Berechnung gemäß TRVB S 125
(Rauch- und Wärmeabzug), TRVB S 112 (Überdruckbelüftungsanlagen) sowie ÖNORM H
6029 mit Ergebnissen (Einteilung in Rauchabschnitten, Leistung der mechanischen
Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Öffnungsflächen für die natürliche Rauch- und
Wärmeabzugsanlage)
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Ausführungsbeschreibungen
(Funktionserhalt, Auslegung der Rauchschürzen und Zuluftöffnungen,
Auslösegeschwindigkeiten, usw.)
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Angebotseinholung, Abwicklung und/oder Ausführungsüberwachung der Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen
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Abnahme der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Zusammenarbeit mit
akkreditierten Prüfstellen inklusive Prüf- und Überwachungsbericht für die
Vorlage bei Behörden
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Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung
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Wir von „brandsicher“
können Ihnen für Ihr Objekt je nach Nutzung für die Löschwasserversorgung eine
Berechnung auf Basis der bestehenden ÖBFV Richtlinie VB 05 und der TRVB F 137
erstellen. Wir
erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung der
Löschwasserversorgung und erstellen ein Konzept
für die Einreichung im Behördenverfahren, für die Fachplanung und die
Bauausführung mit fundierten Berechnungen. Dabei berücksichtigen wir bestehende Hydranten und können deren jeweilige
Wasserdurchflussmenge für Sie feststellen. Auch bei der Planung und Ausführung
von Löschwasserbecken wie auch der Pumpenanlagen und des Rohrleitungsnetzes
beraten wir Sie gerne.
Die Rückhaltung von
kontaminiertem Löschwasser ist heute besonders in Industriebauten zur
unumgänglichen Forderung geworden. Wir erarbeiten für Sie ein
Löschwasserrückhaltekonzept nach der deutschen Richtlinie zur Bemessung von
Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL).
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Technischer
Brandschutz |
Brandmeldeanlagen, Rauchansaugsysteme, Wasserlöschanlagen (Sprinkleranlagen),
Gaslöschanlagen, Brandunterdrückungsanlagen, Pulverlöschanlagen, erweiterte
automatische Löschhilfeanlage (EAL), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
Brandrauchabsauganlagen, Brandrauchentlüftungen, (Über)-Druckbelüftungsanlagen,
Löschwasserversorgung, Wandhydranten, Steigleitungen, Drucksteigerungsanlagen,
Zentralschlüsselsysteme, Brandfallsteuerungen, Feststelleinrichtungen |
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Wir errechnen für Ihr
Vorhaben bzw. Ihr Objekt die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen in
Abhängigkeit der Größe und Höhe des Objektes, der Nutzung, der Brandlasten, des
Risikopotentiales, der Ausrüstung und Einsatzdauer der örtlichen Feuerwehr. Die
Berechnung stützt sich auf die
„Technischen
Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes“ (TRVB), welche vom österreichischen
Bundesfeuerwehrverband und den österreichischen Brandverhütungsstellen
herausgegeben wurden.
Diese Richtlinien
ermöglichen es dem Brandschutztechniker, bei großen Objekten das Erfordernis von
Brandschutzeinrichtungen (z.B. Brandmeldeanlage) rechnerisch abzuschätzen und
stellen
den so genannten „Stand der Technik“ auf dem Brandschutzsektor dar. Sie sind
dort anzuwenden, wo Baugesetze keine exakten Aussagen zu Schutz bzw.
Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Gesetze lassen
aber auch immer wieder Erleichterungen und Ausnahmen zu. In derartigen Fällen
berät Sie „brandsicher“ gerne und erarbeitet mit Ihnen gemeinsam alternative
Ausführungsvarianten, wobei selbstverständlich auch
andere gesetzliche
Vorschriften und Richtlinien (Arbeitsstättenverordnung, brandschutztechnische
Richtlinien aus europäischen Ländern, u.v.m.) berücksichtigt werden.
„Brandsicher“ liefert
Ihnen Ergebnisse vom erforderlichen brandschutztechnischen Mindestschutz bis hin
zum spezifischen Brandschutz für Ihre Bedürfnisse.
Unsere
Leistungen können dabei in mehreren Stufen in Anspruch genommen werden:
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Brandschutzkonzepte wie auch Brandschutzpläne für die Einreichung im
Behördenverfahren, für die Fachplanung und die Bauausführung mit fundierten
Berechnungen (TRVB, OIB Richtlinien, usw.) |
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Angebotseinholung, Abwicklung und/oder Ausführungsüberwachung der technischen
Brandschutzeinrichtungen |
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Abnahme
der technischen Brandschutzeinrichtungen in Zusammenarbeit mit akkreditierten
Prüfstellen inklusive Prüf- und Überwachungsbericht für die Vorlage bei Behörden |
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