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Brandschutzberatung |
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Brandschutz muss
nicht teuer sein! Schon gar nicht dann, wenn man bereits in der Planungsphase
rechtliche Grundlagen berücksichtigt und diese in die Einreichung einfließen
lässt.
Umfassende Brandschutzkonzepte sind zwar eine wesentliche
Planungshilfe, jedoch können auch schon diverse
Angaben in der Baubeschreibung bzw. planliche Darstellungen in den
Einreichplänen ausreichend sein, um sich zusätzliche Auflagen in den
Bewilligungsbescheiden zu ersparen.
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Auch wenn auf Grund
besonderer architektonischer Anforderungen bauliche Brandschutzmaßnahmen nicht
ausgeführt werden können, ist es bereits im Vorstadium wichtig, technische
Alternativen zu finden, um spätere Folgekosten von vorne herein auszuschließen.
Ein ein- bis zweistündiges Gespräch reicht meist aus, um die
Einreichpläne für Ihr Bauvorhaben, die Unterlagen für die gewerberechtliche
Bewilligung oder auch Ihre Veranstaltungsstättenbewilligung
brandschutztechnisch abzuklären.
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Brandschutzkonzepte
und Brandschutzgutachten
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Bei größeren Bauvorhaben wie z.B.
Produktions- und Lagerhallen,
Krankenanstalten, Pflegeheimen, Schulen, Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren,
Garagen, Hochhäuser, Industriebauten, Wohnanlagen, Bürohäuser, Geschäftshäuser,
Universitätsgebäude, Chemische Labors, Baumärkte, Museen,
denkmalgeschützte Gebäude, u.v.m.
sind die Maßnahmen im Bereich des Vorbeugenden und Abwehrenden
Brandschutzes sowie des Personenschutzes oft sehr umfangreich. Neben der
baulichen Ausführung müssen Brandrauchentlüftungen, Erste und Erweiterte
Löschhilfe, Brandmeldeanlagen, der organisatorische Brandschutz, usw.
berücksichtigt und definiert werden.
Technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelde- oder
Löschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen können jedoch Kompensationen im
baulichen Brandschutz bewirken. Brandschutzkonzepte sollten daher einerseits aus
Kostengründen und andererseits aus Gründen der Umsetzung moderner Architektur
vorgesehen werden.
Auch die Herstellung der erforderlichen Flucht- und Rettungswege
darf in der Planungsphase nicht außer Acht gelassen werden.
In Brandschutzkonzepten werden sämtliche für
das Projekt notwendige bauliche, technische und organisatorische
Brandschutzmaßnahmen beschrieben und gegebenenfalls Ausführungsalternativen
definiert. Auf den rechtmäßigen Bestand wird dabei Rücksicht genommen. Für den Bauherren, aber auch für die Behörden stellt sich das
Problem, dass die Brandschutzmaßnahmen auf viele einzelne Fachbereiche
aufgeteilt sind. Der Elektroplaner plant die Brandmeldeanlage, der
Haustechnikplaner die Wandhydranten, der Architekt legt die Brandabschnitte fest
usw. Die Problematik bei dieser Vorgehensweise ist, dass die
Brandschutzmaßnahmen untereinander oft nicht abgestimmt sind, oder auf einzelne
Details manchmal vollkommen vergessen wird. Brandschutzkonzepte sind daher eine
wertvolle Planungshilfe für sämtliche Gewerke im Bauwesen und liefern auch der
Behörde eine gute Beurteilungsgrundlage.
Unabhängig von der Nutzung und der Größe
Ihres Projektes erstellt „brandsicher“ für Sie ein individuelles und auf ihr
Bauvorhaben abgestimmtes Brandschutzkonzept bzw. Brandschutzgutachten.
Unsere Brandschutzkonzepte werden nach TRVB A
107 aufgebaut und haben beispielhaft folgende Inhalte:
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Allgemeine Angaben |
Allgemeine
Beschreibung des Objektes und der Nutzung,
Planungsgrundlagen, Darstellung der
Schutzziele, Brandgefahren
und besondere Zündquellen
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Beurteilungsgrundlagen |
Gesetze, Normen, TRVB's, sonstige Richtlinien |
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Ermittlung der erforderlichen
brandschutztechnischen Maßnahmen |
Unter Verwendung von
Methoden des Brandschutzingenieurwesens |
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Ergebnis und Maßnahmen untergliedert
nach: |
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a) Vorbeugender Brandschutz |
Zugänglichkeit, Flucht- und
Rettungswege,
Baulicher Brandschutz, Einteilung der
Brand- und Rauchabschnitte,
Installationsschächte,
Brandwiderstand von Bauteilen, Brennbarkeit der
Baustoffe,
Abschottungen bei Durchdringung der Brand- und Rauchabschnitte
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b) Anlagentechnischer Brandschutz |
Einsatz der
technischen Brandschutzeinrichtungen mit Angabe der überwachten Bereiche (Brandmeldeanlage,
Sprinkleranlage, Rauch- und
Wärmeabzugsanlage, Drucksteigerungsanlagen, Wandhydranten-Anlage, usw.), Blitzschutzanlage, Sicherheitsbeleuchtung und
Fluchtwegorientierungsbeleuchtung, Brandschutz in Lüftungsanlagen, Angaben zum Funktionserhalt
von sicherheitsrelevanten Anlagen, Brandfall-Steuerungen diverser
Einrichtungen
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c) Organisatorischer Brandschutz |
Ausbildung von
Brandschutzbeauftragten und -warten, Handhabung in
Erster und Erweiterter Löschhilfe,
Brandschutzordnung, Alarmordnung, Mittel der
Ersten Löschhilfe
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d) Abwehrender Brandschutz |
Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung, Feuerwehrzufahrten, Flächen für
die Feuerwehr, Feuerwehraufstellflächen
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e) Maßnahmenkatalog |
Stichwortartige Auflistung
sämtlicher im Brandschutzkonzept dargestellten Maßnahmen
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Zusammenfassung |
Auflistung der
erreichten Schutzziele |
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Zum Unterschied von
Brandschutzkonzepten, die bereits in der Planungsphase eines Objektes d.h. also
vor Errichtung vorliegen sollten, liefern Brandschutzgutachten Ergebnisse für
ein bereits bestehendes Objekt. Der Aufbau des Brandschutzgutachtens
untergliedert sich grundsätzlich in Befund, Gutachten und Begründung, wobei alle
beim Aufbau des Brandschutzkonzeptes angeführten Merkmale enthalten sind.
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Brandschutztechnische Evaluierung und Sanierungskonzepte
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Neben den Brandschutzkonzepten für neue
Bauwerke bieten wir Ihnen auch eine brandschutztechnische Beurteilung
bestehender Objekte samt dazugehörigem brandschutztechnischem Sanierungskonzept.
Gerade in historischen Bauten und Museen ist
der Brandschutz für die Erhaltung dieser Kulturgüter von besonderer Bedeutung.
Kaum sichtbare aber effektive Maßnahmen sind hier die Forderung.
Aber auch bei Nutzungsänderungen erlaubt Ihnen
das Konzept, die Kosten für die Brandschutzmaßnahmen richtig einzuschätzen.
Reden Sie mit uns - wir beraten Sie gerne.
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Fluchtweganalysen und Fluchtwegkonzepte
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Gesetzliche
Grundlagen wie die Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung udgl.
sehen als oberstes Schutzziel den Personenschutz. Damit verbunden ist die
Sicherung der Flucht wohl eines der wesentlichsten Merkmale.
Nun gibt es
unterschiedliche Regelwerke wie die Arbeitsstättenverordnung,
Veranstaltungsstättengesetze und die TRVB´s in denen die Anforderungen an die
Fluchtwege hinsichtlich ihrer Beschaffung, deren Durchgangsbreite, der
Beleuchtung u.v.m. definiert ist.
In Abhängigkeit der
Nutzung, der Personenzahl und der Lage von Aufenthaltsräumen sind ausreichend
Fluchtwege zu errichten.
Gerade in
öffentlichen Gebäuden und solchen mit größerer zu erwartender Personenanzahl wie
Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Krankenhäuser u.s.w. ist die Erstellung
von Fluchtwegkonzepten bereits im Zuge der Einreichung unerlässlich.
Aber auch in
bestehenden Objekten z.B. bei Nutzungsänderungen ist eine Fluchtweganalyse
erforderlich um zu wissen wie viele Personen sich gleichzeitig in bestimmten
Räumlichkeiten bzw. Objekten aufhalten dürfen.
„Brandsicher“ kann
Ihnen für verschiedenste Nutzungen Fluchtwegkonzepte und Fluchtweganalysen für Ihre Einreichunterlagen
erstellen, Ihre Betriebsstätte hinsichtlich der Fluchtwegsituation analysieren
und Ihnen punkto Fluchtwegbeleuchtung beratend zur Seite stehen.
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