Gesetzliche Grundlagen wie die Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung udgl. sehen als oberstes Schutzziel den Personenschutz. Damit verbunden ist die Sicherung der Flucht wohl eines der wesentlichsten Merkmale.

Nun gibt es unterschiedliche Regelwerke wie die Arbeitsstättenverordnung, Veranstaltungsstättengesetze und die TRVB´s in denen die Anforderungen an die Fluchtwege hinsichtlich ihrer Beschaffung, deren Durchgangsbreite, der Beleuchtung u.v.m. definiert ist.

In Abhängigkeit der Nutzung, der Personenzahl und der Lage von Aufenthaltsräumen sind ausreichend Fluchtwege zu errichten.

Gerade in öffentlichen Gebäuden und solchen mit größerer zu erwartender Personenanzahl wie Veranstaltungsstätten, Einkaufszentren, Krankenhäuser u.s.w. ist die Erstellung von Fluchtwegkonzepten bereits im Zuge der Einreichung unerlässlich.

Aber auch in bestehenden Objekten z.B. bei Nutzungsänderungen ist eine Fluchtweganalyse erforderlich um zu wissen wie viele Personen sich gleichzeitig in bestimmten Räumlichkeiten bzw. Objekten aufhalten dürfen.

„Brandsicher“ kann Ihnen für verschiedenste Nutzungen Fluchtwegkonzepte und Fluchtweganalysen für Ihre Einreichunterlagen erstellen, Ihre Betriebsstätte hinsichtlich der Fluchtwegsituation analysieren und Ihnen punkto Fluchtwegbeleuchtung beratend zur Seite stehen.